Umsatzsteuer berechnen
Vom Nettobetrag zum Bruttobetrag kommen Sie mit Netto × (1 + Steuersatz), also bei 20 % mit dem Faktor 1,2. Umgekehrt teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,2 und erhalten den Nettobetrag. Der Rechner rundet wie eine Rechnung auf ganze Cent und zeigt die Umsatzsteuer getrennt aus.
Skonto richtig ausweisen
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, meist „14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto“. Er wird vom Bruttobetrag berechnet. Zahlt die Kundin mit Abzug, mindert sich das Entgelt und mit ihm die Umsatzsteuer; in der Buchhaltung wird die Steuer anteilig berichtigt. Auf dem Angebot genügen Prozentsatz und Frist, der Rechner liefert die Formulierung und die konkreten Daten zum Rechnungsdatum.
Welcher Vermerk wann?
- Reverse Charge: Bei Leistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Land schuldet der Empfänger die Steuer. Auf das Dokument gehören kein Steuerbetrag, beide UID-Nummern und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
- Innergemeinschaftliche Lieferung: Warenlieferungen an Unternehmen in der EU sind steuerfrei, mit Hinweis und UID der Kundin.
- Ausfuhr: Lieferungen in Drittländer sind steuerfrei („Steuerfreie Ausfuhrlieferung“), mit Ausfuhrnachweis.
- Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer, aber der gesetzliche Vermerk, in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 27, in Deutschland nach § 19 UStG.
In PrestoCRM stellen Sie den Steuerfall pro Kunde ein; jedes Angebot rechnet dann mit dem richtigen Satz und druckt den passenden Vermerk.